MANDANTENINFORMATIONEN & RECHTLICHE BERATUNGSHILFE IN RECKLINGHAUSEN

Auf dieser Seite erfahren Sie detaillierte Informationen zu den Themen Kostenabrechnung, Erstberatung und Beratungshilfe. Sollten Sie danach noch weitere Fragen zu einem dieser drei Themen haben, zögern Sie nicht Kontakt mit der Kanzlei aufzunehmen. Sie können weitere Informationen erhalten, sodass Sie über alle wichtigen Dinge aufgeklärt werden.

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KOSTENABRECHNUNG

Ich berate Sie gerne hinsichtlich der auftretenden Kosten für ein Verfahren und betrachte mit Ihnen gemeinsam die Unterstützungssituation. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir jegliche Kosten natürlich mit Ihrer Versicherungen ab und hole die entsprechende Kostendeckungszusage ein. 

ERSTBERATUNG

Bevor Sie juristisch beraten werden, bespreche ich mit Ihnen die auftretenden Kosten. Das ist nicht nur wichtig, damit ein gutes Vertrauensverhältnis entstehen kann, sondern hilft Ihnen auch bei der Planung und führt zu keinen Überraschungen, die vor allem im Rahmen der Kosten oft unangenehm sind. Darüber hinaus bespreche ich mit Ihnen ob sich eine anwaltliche Beratung überhaupt lohnt und wie hoch die Erfolgschancen sind. Diese und weitere Sachverhalte erörtere ich mich mit Ihnen während meiner Erstberatung.

BERATUNGSHILFE

Eine juristische Beratung kann in manchen Situationen viel Geld kosten

und das wiederum ist für einige Personen ein Problem. Schließlich wird

die juristische Beratung dringend benötigt, da sonst schwere negative Konsequenzen auftreten können. Auf der anderen Seite muss diese Beratung auch bezahlt werden. Dieses Problem trifft vor allem auf

Bürger und Bürgerinnen zu, die nur ein geringes Einkommen haben und

die die außergerichtlichen Kosten nicht aufbringen können.

Erfahren Sie mehr zum Antrag auf Beratungshilfe

Meine Kanzlei ist sich dessen bewusst und erörtert mit Ihnen im Rahmen der Beratungshilfe gemeinsam die Möglichkeiten, die Sie haben, wenn Sie juristische Beratung in Anspruch nehmen möchten beziehungsweise, ob es überhaupt nötig ist, eine anwaltliche Beratung zu nehmen. In vielen Fällen ist es möglich eine Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

PROZESS- UND VERFAHRENSKOSTENHILFE

Angelehnt an der rechtlichen Beratungshilfe, berate ich Sie auch gerne zu der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und gerichtliche Kosten nicht aufbringen können, erhalten Sie geregelte Vergütungen und Kostenerstattungen.

Erfahren Sie mehr zum Antrag auf Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
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Sie haben weitere Fragen zur Unterstützung Ihrer Rechtsberatung? Sie können sich gerne telefonisch an unsere Kanzlei wenden.

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